Im Bereich der Vorsorge entwerfen wir Vorsorgevollmachten und Patienten-verfügungen.
Wir beraten über das gerichtliche Betreuungsverfahren, über die Möglichkeiten und Risiken von Vorsorgevollmachten, über Notwendigkeit, Inhalt und Formvor- schriften. Außerdem beraten wir über Notwendigkeit, Inhalt und Formvorschriften von Patientenverf
ügungen.
Schließlich übernehmen wir auch Vorsorgevollmachten für alle, die keine geeigneten Vollmachtnehmer haben oder die eine Kontrollbevollmächtigung, also eine Kontrolle oder Unterstützung des Bevollmächtigten, wünschen. Auch als Ersatzbevoll- mächtigter, also als Ersatz bei einem Ausfall des eigentlich vorgesehenen Bevollmächtigten, können Sie uns bevollmächtigen. Hierbei arbeiten wir eng mit dem Vorsorgeanwalt e.V. zusammen, in dem wir Mitglied sind.
Wichtig ist bei allen Vorsorgeregelungen, dass diese individuell abgestimmt werden auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
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