Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall.
Das gesetzliche Erbrecht enthält Regelungen für den Fall, dass keine testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen getroffen worden sind.
Da das gesetzliche Erbrecht häufig nicht dem Willen des Erblassers entspricht oder erbrechtlich oder steuerlich ungünstige Folgen nach sich zieht, ist eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung in den meisten Fällen dringend anzuraten.
Wir beraten und entwerfen für Sie Testamente, Erbverträge und lebzeitige Nachfolgeregelungen.
Außerdem beraten und vertreten wir Sie nach dem Todesfall bei der Abwicklung des Nachlasses, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
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