Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Das RVG besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.
Zumeist berechnet sich die Höhe der einzelnen Gebühren nach dem Gegenstandswert. Die für die erbrachten Tätigkeiten anfallenden Gebühren richten sich dann nach dem Gebührenverzeichnis. Sobald absehbar ist, wie hoch der Gegenstandswert ist und was zu tun ist, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Im Rahmen einer Gebührenvereinbarung kann aber auch ein Stundenhonorar vereinbart werden. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn der Gegenstandswert und / oder die zu erbingenden Leistungen noch nicht klar sind, wie dies häufig bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen der Fall ist. Auch eine Kombination aus Stundenhonorar und RVG-Honorar kann vereinbart werden.
Mehr Informationen zum RVG finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechts- anwaltskammer.
Die Höhe der Notarkosten ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Vergütungsvereinbarungen sind nicht möglich.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Gebührenverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen kostenrechtlichen Vorschriften, das Gebührenverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.
Meistens berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, gelegentlich gibt es auch Festgebühren. Die Anzahl der Gebühren oder der Bruchteil einer Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, die Höhe der einzelnen Gebühr aus einer Tabelle.
Sobald feststeht, was beurkundet werden soll, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0 45 32 / 28 67-0
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